Maklerprovision

Wir erklären transparent, wer wann wie viel zahlt – und welche gesetzlichen Vorgaben gelten. Bei uns profitieren Sie von fairen Konditionen und einer klaren Abrechnung.

Unsere Kondition

Verkäuferprovision nur 2,5 % inkl. MwSt.

Gültig für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen sowie bebaute Grundstücke.

Verkäuferprovision 0,00 %

Bei Mehrfamilienhäusern und unbebauten Grundstücken.

Individuelle Vereinbarungen sind möglich – sprechen Sie uns an.

Wer zahlt die Maklerprovision beim Kauf?

In NRW ist die Teilung zwischen Käufer und Verkäufer üblich. Wichtig ist die gesetzliche Neuregelung seit dem 23.12.2020 für bestimmte Objektarten.

Neuregelung seit 23.12.2020

  • Grundsatz: Der Käufer darf nie mehr zahlen als der Verkäufer.
  • Gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen und bebaute Grundstücke.
  • In NRW bleibt die gängige Teilung damit praktisch erhalten.
  • Abweichend kann vereinbart werden, dass der Verkäufer die Courtage voll übernimmt.

Fälligkeit & Berechnung

  • Fällig mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags.
  • Berechnungsgrundlage ist ausschließlich der Kaufpreis laut Notarurkunde.
  • Nebenkosten wie Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer und Finanzierung sind nicht Bestandteil.
Hinweis: Abweichend von der üblichen Praxis berechnen wir Käufer und Verkäufer jeweils nur 2,5 % inkl. MwSt.

Provision bei Vermietung

Seit dem 01.06.2015 gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt die Provision.

Was bedeutet das konkret?

  • Mieter zahlen nur dann eine Provision, wenn sie den Makler schriftlich beauftragt haben, für sie eine Wohnung zu suchen – und diese Wohnung anschließend auch anmieten.
  • Vermittelt der Makler im Auftrag des Vermieters, zahlt die Provision der Vermieter. Der Mieter zahlt in diesem Fall keine Maklergebühr.

Hinweis: Zusammenfassung der geltenden Rechtslage, unter anderem Bestellerprinzip.

Fragen zur Courtage?

Wir beraten Sie gern persönlich – fair, verständlich und unverbindlich.